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   BGH, 30.06.2022 - III ZB 24/22   

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BGH, 30.06.2022 - III ZB 24/22 (https://dejure.org/2022,20601)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2022 - III ZB 24/22 (https://dejure.org/2022,20601)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - III ZB 24/22 (https://dejure.org/2022,20601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2022, 2120
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23

    Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige

    aa) Nach der gemäß § 2 Abs. 3 StGB anzuwendenden, im Tatzeitraum geltenden Fassung des § 31 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG waren Normadressaten nur Unternehmen, nicht aber natürliche Personen (s. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 189/15, BGHR ZAG § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zahlungsdienste 1 Rn. 5 mwN; demgegenüber zur aktuellen Rechtslage BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 22 mwN).

    a) Geldbeträge, die im Rahmen von erbrachten Zahlungsdiensten erlangt sind und auf die sich die tatbestandliche Tätigkeit nach § 31 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG aF (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG nF) bezieht, stellen Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB dar, so dass insoweit die Einordnung zugleich als Taterträge ausscheidet (s. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 36; vom 21. Februar 2023 - 3 StR 278/22, juris Rn. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - III-1 Ws 131/22, NZWiSt 2023, 69 Rn. 16; entsprechend zu Bankgeschäften nach dem KWG BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - 3 StR 390/21, NJW 2022, 2701 Rn. 11 ff.; demgegenüber zur früheren Rechtslage - ohne Abgrenzung zum Tatobjekt - BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 368/14, BGHR StGB § 73 Erlangtes 18 Rn. 26 ff.).

    b) Dagegen sind für das - strafbare - Erbringen von Zahlungsdiensten erzielte Entgelte Taterträge nach § 73 Abs. 1 StGB und können daher, ebenso wie gegebenenfalls ihr Wert (§ 73c StGB), eingezogen werden (s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 34; vom 21. Februar 2023 - 3 StR 278/22, juris Rn. 15 f., 23).

  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Im Falle mehrerer tateinheitlich begangener Delikte sind gemäß § 52 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB für jedes einzelne die Einziehungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 3 Rn. 28; Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 38 f.).
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